شريف-سليمان-375x320
Sherif Suleiman (Photo by mustaqila, indipendent news agency)

Nachdem am vergangenen Montag das neue umstrittene irakische Wahlgesetz vom Parlament verabschiedet wurde, beklagen Vertreter von Minderheiten, dass sie durch das neue Gesetz benachteiligt werden. Der irakische Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2010 bereits über eine Klage gegen das alte Wahlgesetz und erklärte, dass den Minderheiten pro 100.000 Angehörigen mind. ein kompensatorischer Parlamentssitz zusteht. Für das irakische Parlament gilt eine gesetzliche Quote für religiöse und ethnische Minderheiten.

Laut Artikel 11, Abschnitt B des neuen irakischen Wahlgesetzes wird den Êzîden in der Region Ninawa, welche die Hauptsiedlungsgebiete der Êzîden Shingal und Sheikhan umfasst, nur ein kompensatorischer Sitz zugesprochen. Dies verstößt eindeutig gegen die Entscheidung Nr. 11 des irak. BGH vom 14.06.2010. S. Suleiman, Abgeordnete der Kurdistan-Allianz im irakischen Parlament erklärt, dass laut „Statistiken […] die Zahl der Êzîden im Irak über 600.000 beträgt und ihnen laut Verfassung somit mindestens 6 Sitze zustehen“.

Während der Parlamentssitzung am Montag kam es zwischen êzîdîschen Abgeordneten und Vertretern der irakischen Regierung zu einer heftigen Auseinandersetzung. Aus Protest verließen die êzîdîschen Abgeordneten die Sitzung und erklärten, dass sie eine Verfassungsklage gegen das neue Wahlgesetz erheben werden. Auch Vertreter weiterer Minderheiten kündigten eine Verfassungsklage an.

êzîdîPress, 06.11.2013
bahzani.net