Vor IS-Terror geflüchtet: Êzîdîsche Mutter mit Tochter aus Shingal
Vor IS-Terror geflüchtet:
Êzîdîsche Mutter mit Tochter aus Shingal

[D]uhok. Das kurdische Ministerium für Kultur und Entwicklung in Südkurdistan hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach es Medien in der Autonomen Region Kurdistan verboten werden soll, über entführte êzîdîsche Frauen, Mädchen und Kinder und deren Befreiung zu berichten.

Der Gesetzesentwurf §60 vom 19. November soll eine Gefährdung der Befreiungsmaßnahmen ausschließen, erklärte der Pressesprecher Ferhang Gomenisi gegenüber BasNews. Demnach sollen Auskünfte über Aufenthaltsorte, Namen befreiter Frauen, Befreiungsaktionen sowie Bild- und Videoaufzeichnungen unterbunden werden. Gomenisi nach hat die bisherige Berichterstattung Rettungsaktionen erschwert.

Êzîdîsche Vertreter in der Heimat und der Diaspora begrüßen das Vorgehen des kurdischen Ministeriums. Ob das Gesetz nur für inländische Medienagenturen oder auch für ausländische gilt, die aus der Autonomen Region Kurdistan berichten, ist nicht bekannt. Das Gesetz muss noch vom kurdischen Parlament verabschiedet werden.

Die Terrormiliz IS hat bis zu 7.000 êzîdîsche Frauen, Mädchen und Kinder verschleppt, nachdem sie das Hauptsiedlungsgebiet der Êzîden Shingal im Nordirak am 3. August stürmte. Nur wenige hundert der entführten und versklavten Frauen konnten bislang freigekauft werden oder selbst aus der IS-Gefangenschaft entkommen.

êzîdîPress, 30. November 2014