Duhok. Aus einem kürzlich veröffentlichen Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) geht hervor, dass aus der Gefangenschaft der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) entkommene Vergewaltigungsopfer von kurdischen Behörden zu „Jungfräulichkeitstest“ gezwungen wurden. Demnach unterzogen die Behörden unverheiratete Êzîdînnen dem erniedrigenden und schmerzhaften Test, bei dem ein Arzt die sogenannte Zwei-Finger-Methode anwendet, um den Hymen zu untersuchen.
Der kurdische Richter Ayman Bamerny, Vorsitzender des Komitees zur Aufklärung der IS-Verbrechen in Duhok, erklärte gegenüber HRW, dass der Test als Beweis vor irakischen Gerichten gelte. Nur mit solch einem Beweis erhielten die traumatisierten jungen Frauen und Mädchen staatliche Hilfe. Das irakische Strafprozessrecht und somit auch das im kurdischen Nordirak geltende basiert in vollem Umfang auf den Prinzipien der Scharia. Eine vom Gericht angeordnete Demütigung von Frauen, die in der islamischen Welt weit verbreitete ist und dem auch nicht-islamische Minderheiten wie Christen und Êzîden unterworfen sind.
Im August 2014 stürmte die IS-Terrormiliz das Hauptsiedlungsgebiet der êzîdîschen Minderheit Shingal im Nordirak und entführte nach UN-Angaben bis zu 7.000 Frauen und Kinder. Der IS erklärte die ÊzîdInnen zu Kriegsbeute, deren Versklavung nach „islamischer Tradition gerechtfertigt“ sei. Unter den Verschleppten befinden sich viele minderjährige Mädchen, die nach ihrer Befreiung von mehrfachen Vergewaltigungen berichteten.
Die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen verurteilte diese Art der Jungfräulichkeitstest bereits im Jahr 2014 als wissenschaftlich nicht haltbar. Richter Bamerny erklärte nach Kritik, man habe diese Tests nun eingestellt. Der Gesundheitsdirektor in Duhok habe auf Empfehlung der Vereinten Nationen hin neue, im Einklang mit den Menschenrechten stehende, Untersuchungsmethoden veranlasst.
© ÊzîdîPress, 05. Februar 2016