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Strafanzeige gegen AfD Hannover wegen Wahlplakat mit Kennzeichen des „Islamischen Staates“.

Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige und -antrag gegen den AfD Kreisverband in Hannover wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB gestellt. Die AfD wirbt auf ihren Plakaten zur Europawahl in Hannover mit der Flagge der verbotenen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“, dessen Kennzeichen als verfassungsfeindliche Symbole gekennzeichnet sind.

Neben der offensichtlichen Hassbotschaft des Wahlplakates erfolgt unsere Anzeige im Interesse der êzîdîschen Opfer des Islamischen Staates. Hunderte Frauen und Kinder, die teilweise jahrelang unter dem Schwarzen Banner des IS gefangen gehalten, versklavt, systematisch vergewaltigt und missbraucht wurde, leben in Deutschland und werden hier psychotherapeutisch behandelt, um ihr Traumata zu verarbeiten. Dass nun auf den Straßen Deutschlands offen die Flagge des IS gezeigt wird, verwirklicht unserer Auffassung nach nicht nur den Straftatbestand des § 86a StGB, sondern birgt für jene Opfer auch die Gefahr von Rückfällen (Flashbacks).