Bagdad. Der Oberste Gerichtshof im Irak hat erneut eine Anpassung der Quotenregelung für die êzîdîsche Minderheit angemahnt. Der Gerichtshof fordert, dass die Anzahl der kompensatorischen Parlamentssitze für Êzîden der Anzahl ihrer Mitglieder im Irak angepasst werden müsse. Die irakische Verfassung sieht in Artikel 49 Minderheitssitze für das Parlament vor, die proportional zur Anzahl der Mitglieder einer Minderheit im Land variieren. Pro Hunderttausend Mitgliedern steht der in der Verfassung anerkannten Minderheit je ein Sitz zu, wie der Sprecher des Gerichtshofes, Ilias al-Samook, auf der offiziellen Seite des Gerichtshofes betont.

Bereits im November 2011 urteilte der irakische Bundesgerichtshof, dass den Êzîden, deren Zahl im Irak damals bis zu 600.000 betrug, mindestens fünf Sitze zustehen würden. Irakische und kurdische Parteien setzen sich jedoch über die Weisung des Gerichts hinweg und beschlossen stattdessen ein Wahlgesetz, was sie selbst begünstigt und den Êzîden nur einen Sitz zusprach. Diesen konnte der êzîdîsche Politiker Haci Gundor von der Islah-Partei bei den vergangenen Wahlen im Jahr 2014 gewinnen. Seit 2006 ist die Zahl der êzîdîschen Abgeordneten von ehemals acht auf derzeit zwei (Vian Dakhil durch die PDK-Liste und Haci Gundor) gesunken.

Ob sich die irakischen und kurdischen Parteien erneut über die Weisung des Gerichtshofes hinwegsetzen, wird sich bei den kommenden Wahlen im Mai zeigen. Die Zahl der Êzîden ist nach dem Völkermord der Terrormiliz „Islamischer Staat“ und der darauffolgenden Fluchtwelle auf rund 400.000 gesunken.

© ÊzîdîPress, 12. Januar 2018